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Tätigkeitsabgrenzung und Registrierung

Vermerk

Der Tätigkeitsvermerk ANL-DE-EAB7D1088ABF führt seit 2023-01-12 den Bezug zur Aufsicht für digitale Analysedienste. Er dient der Abgrenzung des Forschungssoftwareumfangs und ist kein Nachweis einer Finanzdienstleistungserlaubnis.

Erfasste Tätigkeit

Die erfasste Leistung verarbeitet Zeitpläne und Berichte zur Karte der Verzögerungen und Abhängigkeiten. Grundlage sind die vom Kunden bestätigten Meilensteindefinitionen; widersprüchliche Statusangaben bleiben bis zur Klärung kenntlich.

Nicht erfasst

Ausgeschlossen sind persönliche Kauf-, Verkaufs- und Halteempfehlungen sowie Vermittlung, Ausführung, Portfolioverwaltung und Verwahrung. Für die Abgrenzung zählen die tatsächlich freigeschalteten Funktionen, nicht allein die Bezeichnung als Forschungssoftware.

Änderungen

Persönliche Empfehlungen, die Entgegennahme von Kundengeldern, Echtzeit-Marktdaten, Zahlungsdienste sowie Angebote an Verbraucher oder in neuen Ländern erfordern eine erneute Umfangsprüfung. Kundenberichte mit tatsächlichen Daten und die Bezahlung von Rechnungen sind davon zu unterscheiden.

Status

Die Einordnung als registrierte Forschungssoftware bezieht sich auf DE-REF-RULES-1. Eine Finanzdienstleistungserlaubnis ist nicht erteilt; eine behördliche Zulassung oder Beaufsichtigung durch die BaFin wird damit nicht beansprucht.

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