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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Parteien und Dauer

Auftragnehmerin ist Linovrakt GmbH; Auftraggeber ist das im Einzelauftrag benannte Unternehmen. Die Verarbeitung erfolgt für die vereinbarte Vertragsdauer und unterliegt anschließend den Rückgabe- und Löschpflichten. Die jeweiligen kategorienbezogenen Löschfristen bleiben während der Vertragslaufzeit verbindlich.

Gegenstand

Gegenstand sind Zeitpläne und Berichte des Auftraggebers. Die beauftragte Auswertung erstellt die Karte der Verzögerungen und Abhängigkeiten unter Beachtung der vom Kunden bestätigten Etappendefinitionen und Terminannahmen. KI dient dabei der Extraktion und Erläuterung; das lokale Website-Beispiel verwendet hingegen feste Rechenregeln.

Die Datenkategorien umfassen Uploads, Autorenangaben, Nutzerkennungen und Ergebnisse; betroffen sind Beschäftigte und Geschäftskontakte. Der Auftraggeber muss die Übermittlungsgrundlage klären und sensible personenbezogene Inhalte ausschließen. Die Karte ersetzt weder Projektsteuerung noch Audit; Maßnahmen und die Auslegung vertraglicher Fristen bleiben beim Auftraggeber.

Weisungen und Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verarbeitet Kundeninhalte ausschließlich nach dokumentierter Weisung für die vereinbarte Analyse. Eine Verwendung zum Modelltraining oder zur eigenen Vermarktung ist ausgeschlossen. Sie verpflichtet eingesetztes Personal zur Vertraulichkeit und begrenzt Zugriffe nach dessen Aufgaben und Rollen.

Bei rechtlich oder fachlich problematischen Weisungen wird die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung ausgesetzt. Der Auftraggeber bestätigt insbesondere strittige Definitionen des Abschlusses eines Meilensteins, bevor daraus abhängige Schritte als abgeschlossen behandelt werden.

Unterauftragnehmer

Für Hosting und Sicherungen wird Wolkensteg Rechenzentren GmbH in Frankfurt eingesetzt; die isolierte Inferenz im Mandanten übernimmt Modellschmiede Inferenz GmbH in Frankfurt. Kundendaten dürfen nicht zum Training verwendet werden. Interne Benachrichtigungen ohne Uploads laufen über Briefpfad Zustelldienst GmbH in Berlin.

Änderungen bei Unterauftragnehmern sind dem Auftraggeber 14 Tage vorher mitzuteilen. Begründete Einwände müssen geprüft und mögliche Alternativen mit dem Auftraggeber geklärt werden.

Unterstützung und Prüfung

Die vereinbarten technischen Maßnahmen und der Löschplan sind Vertragsanlagen. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber bei Betroffenenanfragen, der Aufklärung von Vorfällen und erforderlichen Folgenbewertungen und ermöglicht die vereinbarte Einsicht in Nachweise und Unterlagen.

Rollenbezogene Zugriffe und die dokumentierten Maßnahmen ersetzen keine unabhängige Zertifizierung. Eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder SOC 2 liegt nicht vor.

Vorfälle

Bestätigte Vorfälle sind dem Auftraggeber ohne vermeidbare Verzögerung zu melden. Als internes vertragliches Ziel gelten 24 Stunden nach Bestätigung. Die Mitteilung soll dem Auftraggeber die Bewertung betroffener Inhalte und erforderlicher Maßnahmen ermöglichen; diese Zielzeit ersetzt oder bestimmt keine gesetzlichen Meldefristen.

Rückgabe und Löschung

Der Auftraggeber veranlasst den benötigten Export vor Vertragsende. Für Uploads und Ergebnisse gilt jeweils eine Aufbewahrung von 30 Tagen; Kontodaten sind spätestens 30 Tage nach Vertragsende zu löschen. Die Auftragnehmerin stellt ein Löschprotokoll bereit.

Sicherungen laufen nach spätestens 30 Tagen aus. Werden Daten aus einer Sicherung wiederhergestellt, sind Löschmarkierungen erneut anzuwenden. Gesonderte Aufbewahrungsregeln für Rechnungsunterlagen bleiben unberührt.

Annahme

Die Vereinbarung bedarf der Annahme durch eine bevollmächtigte Person des Auftraggebers und Katrin Brückner. Erst mit dieser Annahme ist der Einzelvertrag geschlossen; die bloße Einsicht in diesen Vertragstext begründet keinen Auftrag zur Verarbeitung von Kundenunterlagen.

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